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Weil der praktische Tierschutz vor dem Kollaps steht: Deutscher Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik

Pressemeldung vom 21.05.2026

Der Deutsche Tierschutzbund hat Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, namentlich Bundesminister Alois Rainer, beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren unzureichende Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen durch den Bund. Nachdem die Bundesregierung trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag erneut keine Mittel im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellt hatte, sehe sich der Verband zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen. Mit der Verpflichtungsklage betritt der Deutsche Tierschutzbund juristisches Neuland. Ziel ist es, erstmals gerichtlich klären zu lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz auch finanziell zu unterstützen.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps. Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes – und damit die Erfüllung eines Staatziels – auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen zu wertschätzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Belastung ist nicht mehr zu schultern, die Kosten steigen massiv. Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen. Das zwingt zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung, abgesehen von energetischen Herausforderungen.“

Staatliche Auflagen und politische Versäumnisse spitzen Situation zu

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes haben sich die Belastungen im Tierschutz in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft – unter anderem durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, durch gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. Gleichzeitig bestehe inzwischen ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe, um Tierheime in Betrieb zu halten und zukunftsfähig zu machen. Auch Versäumnisse im Ordnungsrecht tragen laut Deutschem Tierschutzbund zur zugespitzten Situation bei.

Sportmilliarde zeigt: „Es fehlt bloß der Wille!“

Bereits die Vorgängerregierungen hatten angekündigte Hilfen immer wieder verschoben. Die aktuelle Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich sind, zeigt jedoch die sogenannte „Sportmilliarde“: Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. „Spätestens mit der Sportmilliarde ist klar: Wenn die Bundesregierung handeln will, kann sie handeln“, so Schröder. „Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein. Stattdessen werden wir alleingelassen. Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.“ 

Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet besonders den Bund, den Schutz von Tieren bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Laut der vom Deutschen Tierschutzbund eingereichten Klageschrift gilt dies im Besonderen bei Abwägungsentscheidungen wie der Aufstellung des Haushalts.

Hinweis an die Redaktionen:

Weitere Informationen zur Klage und zur Lage der Tierheime lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.

Ein Hintergrundgespräch zur Klage bietet der Deutsche Tierschutzbund allen interessierten Medien heute in Berlin an. Das Hintergrundgespräch bietet Gelegenheit zur vertiefenden Einordnung der Klage, zum politischen Hintergrund sowie zu den Herausforderungen des praktischen Tierschutzes. Es besteht Raum für individuelle Nachfragen und das Einholen von O-Tönen.

Termin: Donnerstag, 21. Mai 2026, 11:00–12:00 Uhr

Ort: Hauptstadtbüro Deutscher Tierschutzbund, Reinhardtstraße 47, 10117 Berlin

Ihre Gesprächspartner:

  • Thomas Schröder, Präsident Deutscher Tierschutzbund
  • Evelyn Ofensberger, Volljuristin Rechtsabteilung Deutscher Tierschutzbund

Wir bitten um Anmeldung an presse@tierschutzbund.de.

Quelle: Dt. Tierschutzbund

Bildmaterial

Hunde im Tierheim     Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten
Hunde im Tierheim Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten
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