Ordentliche Mitgliedschaft
Bei einer ordentlichen Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund e.V. oder dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. gilt das Gebot der Doppelmitgliedschaft. Das heißt, ein Verein muss gleichzeitig ordentliches Mitglied im Bundes- und im Landesverband werden, in dem sich sein Vereinssitz befindet.
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
Gemeinnützig eingetragene Tierschutzvereinen, die Ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben und seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Antrag auf Mitgliedschaft
Bei Interesse lesen Sie sich bitte die Kriterien zur Aufnahme aufmerksam durch. Sollte eine Mitgliedschaft für Ihren Verein in Frage kommen senden Sie gerne eine Anfrage an Vereinsbetreuung(at)tierschutzbund.de. Sie erhalten zeitnah weitere ausführlicher Informationen.