Eine Aufnahme eines Tierschutzvereins als ordentliches Mitglied im Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern erfolgt durch einen Beschluss des Aufnahmegremiumgs im Rahmen des Aufnahmeprozesses. Die bestehenden, örtlich benachbarten Mitgliedsvereine werden gehört. Dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern gehören über 100 Tierschutzvereine und 85 vereinseigene Tierheime und Tierauffangstationen mit insgesamt ca.71.000 organisierten Mitgliedern an. Sie bilden ein flächendeckendes Netz von Tierschutzorganisationen in Bayern.
Sowie Leistungen des Deutschen Tierschutzbundes, wie
Für einen Antrag auf Mitgliedschaft senden Sie bitte folgende Unterlagen an uns:
Hilfreich ist es, wenn aus den eingereichten Unterlagen eine Darstellung der Tierschutzarbeit des antragstellenden Vereins hervorgeht, gerne neben einer verbalen Darstellung auch durch Fotos, Videos usw.
Um einen Antrag auf Mitgliedschaft wirksam zu stellen, muss der antragstellende Verein mindestens seit drei Jahren im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sein.
Laut unserer Satzung erfordert die ordentliche Mitgliedschaft auch die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund (Bundesverband). Die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern kann nur erwerben, wer zugleich einen Aufnahmeantrag im Deutschen Tierschutzbund gestellt hat oder die bereits bestehende Mitgliedschaft im Bundesverband nachweisen kann. Die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund ist für die Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern aufrechtzuerhalten.
Mit der Aufnahme als Mitglied würde Ihr Tierschutzverein neben der Satzung u.a. auch die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes als Grundlage der Zusammenarbeit anerkennen. Mit der Mitgliedschaft ist auch ein klares, öffentliches Bekenntnis zu den Zielen und Aufgaben des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern verbunden.
Bitte senden Sie die Unterlagen sowohl an die Geschäftsstelle des Landesverbandes als auch an die Verinesbetreuung des Bundesverbandes. Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen, Adresse siehe ganz unten, und auf der entsprechenden Seite des Bundesverbandes.
Nach Eingang aller Unterlagen wird das Aufnahmeverfahren eröffnet und das Aufnahmegremium kann über die Aufnahme bei der nächsten Sitzung beraten. Iim Falle eines positiven Bescheids ist die Aufnahme als Probemitglied sowohl beim Deutschen Tierschutzbund als auch beim Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern erfolgt. Besonders in dieser Phase der Mitgliedschaft erfolgt eine fachliche und ggf. juristische Begleitungs des Vereins. Probemitglieder haben Mitgleidsrechte, können z.B. alle Beratungs- und Informationsrechte ausüben, die Vereinsbetreuungs anrufen und haben Zugriff auf alle Unterlagen, Informationen und Beschlüsse. Probemitgleider können ohne Stimmrecht an Mitgliederversammlungen des Bundes- und des Landesverbandes teilnehmen.
Die Probemitgliedschaft dauert in der Regel bis zum Ende des auf den Aufnahmezeitpunkt folgenden Kalenderjahres. Bis dahin wird das Aufnahmegremium erneut tagen und über die Weiterführung der Mitlgieschaft als ordentliches Mitglied befinden.