Mitgliedsverein werden

Eine Aufnahme eines Tierschutzvereins als ordentliches Mitglied im Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern erfolgt durch einen Beschluss des Aufnahmegremiumgs im Rahmen des Aufnahmeprozesses. Die bestehenden, örtlich benachbarten Mitgliedsvereine werden gehört. Dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern gehören über 100 Tierschutzvereine und 85 vereinseigene Tierheime und Tierauffangstationen mit insgesamt ca.71.000 organisierten Mitgliedern an. Sie bilden ein flächendeckendes Netz von Tierschutzorganisationen in Bayern.

Leistungen für ordentliche Mitglieder

  • Unterstützung des Mitgliedsverein in Fragen des Tierschutzes
  • Organisation und Koordinierung von Tierschutzfällen, die z.B. die Möglichkeiten eines einzelnen Vereins übersteigen
  • Unterstützung der aktiven Jugendarbeit
  • Unterstützung und Vertretung des Vereins gegenüber externen Organisationen und Behörden
  • Zuschüsse nach den Zuschussrichtlinien des Deutschen Tierschutzbundes und des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern
  • Vertretung der Belange der angeschlossenen Vereine gegenüber dem Deutschen Tierschutzbund
  • Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes und Mitgestaltung der Verbandsarbeit

Sowie Leistungen des Deutschen Tierschutzbundes, wie

  • Über die Tierschutztelegramme des Deutschen Tierschutzbundes, denen auch Entscheidungshilfen, Presseformulierungen sowie Argumentationshilfen entnommen werden können, werden Sie regelmäßig umfassend über alle tierschutzrelevanten Themen informiert.
  • Wir ermöglichen Ihnen die Teilnahme an Seminaren bei der Akademie für Tierschutz in Neubiberg bei München.
  • Sie erhalten kostenlose Rechtsberatung durch die Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes.
  • Sie können mit unseren Fachreferaten zu allen Fachthemen Kontakt aufnehmen und zusammenarbeiten.
  • Sie erhalten kostenlos ein Exemplar der Verbandszeitschrift des Deutschen Tierschutzbundes "du und das tier", die viermal jährlich erscheint.
  • Sämtliche Informationsschriften des Deutschen Tierschutzbundes erhalten unsere Mitgliedsvereine zum Selbstkostenpreis.
  • Erhalt von dem Tierschutzbund für die Mitgliedsvereine zur Verfügung gestellten Sachspenden (z.B. Futterspenden; soweit verfügbar)
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Aktionen mit Bereitstellung von vom Dachverband finanzierten Sachzuwendungen (z.B. Futter, Microchips)
  • Nutzung von Rahmenverträgen (Dienstleistungen sowie Sachmittel)

Beiträge

  • Der Mitgliedsbeitrag im Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern beträgt pro Jahr 0,25 Euro je Einzelmitglied.
  • Der Mitgliedsbeitrag im Deutschen Tierschutzbund beträgt pro Jahr 55 Euro pro angefangene 100 Einzelmitgleider.

Erforderliche Unterlagen

Für einen Antrag auf Mitgliedschaft senden Sie bitte folgende Unterlagen an uns:

  • formloses Anschreiben mit Bewerbung um Aufnahme im Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern e.V.
  • aktuelle Satzung des Tierschutzvereins
  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides oder Satzungsfeststellung nach § 60a AO
  • Vorstandsbeschluss aus dem der Beitrittswunsch hervorgeht
  • Protokoll der Vorstandssitzung, aus dem der Wunsch zum  Beitritt in den Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern e.V. vervorgeht

Hilfreich ist es, wenn aus den eingereichten Unterlagen eine Darstellung der Tierschutzarbeit des antragstellenden Vereins hervorgeht, gerne neben einer verbalen Darstellung auch durch Fotos, Videos usw.

Voraussetzungen

Um einen Antrag auf Mitgliedschaft wirksam zu stellen, muss der antragstellende Verein mindestens seit drei Jahren im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sein.

Laut unserer Satzung erfordert die ordentliche Mitgliedschaft auch die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund (Bundesverband). Die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern kann nur erwerben, wer zugleich einen Aufnahmeantrag im Deutschen Tierschutzbund gestellt hat oder die bereits bestehende Mitgliedschaft im Bundesverband nachweisen kann. Die Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund ist für die Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern aufrechtzuerhalten.

Mit der Aufnahme als Mitglied würde Ihr Tierschutzverein neben der Satzung u.a. auch die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes als Grundlage der Zusammenarbeit anerkennen. Mit der Mitgliedschaft ist auch ein klares, öffentliches Bekenntnis zu den Zielen und Aufgaben des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern verbunden.

Einreichen der Unterlagen

Bitte senden Sie die Unterlagen sowohl an die Geschäftsstelle des Landesverbandes als auch an die Verinesbetreuung des Bundesverbandes. Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen, Adresse siehe ganz unten, und auf der entsprechenden Seite des Bundesverbandes.

Probemitgliedschaft

Nach Eingang aller Unterlagen wird das Aufnahmeverfahren eröffnet und das Aufnahmegremium kann über die Aufnahme bei der nächsten Sitzung beraten. Iim Falle eines positiven Bescheids ist die Aufnahme als Probemitglied sowohl beim Deutschen Tierschutzbund als auch beim Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern erfolgt. Besonders in dieser Phase der Mitgliedschaft erfolgt eine fachliche und ggf. juristische Begleitungs des Vereins. Probemitglieder haben Mitgleidsrechte, können z.B. alle Beratungs- und Informationsrechte ausüben, die Vereinsbetreuungs anrufen und haben Zugriff auf alle Unterlagen, Informationen und Beschlüsse. Probemitgleider können ohne Stimmrecht an Mitgliederversammlungen des Bundes- und des Landesverbandes teilnehmen.

Die Probemitgliedschaft dauert in der Regel bis  zum Ende des auf den Aufnahmezeitpunkt folgenden Kalenderjahres. Bis dahin wird das Aufnahmegremium erneut tagen und über die Weiterführung der Mitlgieschaft als ordentliches Mitglied befinden.