Liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund,
aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, gilt es dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Laut § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wenn Sie eine Situation vorfinden, wo der Verdacht gegeben ist dass gegen diesen gesetzlichen Grundsatz verstoßen wird und Sie Zivilcourage besitzen, so werden Sie sicherlich nicht wegsehen, sondern etwas unternehmen wollen, damit zum Schutz des/der Tier(e) den gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Rechnung getragen wird und Vergehen geahndet werden.
Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir hier natürlich gerne.
Allerdings wird leider oft fälschlicherweise angenommen, dass wir als eingetragener Verein und juristische Person, im Hinblick auf eine weitere Handlungsweise Rechte besitzen um Tiere zu beschlagnahmen, oder Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechte des Eigentümers berühren. Dieses darf aber ausschließlich nur durch verantwortliche, behördliche Stellen erfolgen. Auch täuscht erfahrungsgemäß der Gerechtigkeitssinn eines juristischen Laien, -gerade im Tierschutz- oft unser Rechtsempfinden. Beispielhaft kann es so durchaus sein, dass ein Melder einen Käfig oder ein Areal als zu klein befindet, dieser / dieses aber die gesetzlich vorgegebenen Mindestmaße erfüllt. Oder dass trotz kalter Temperaturen Tiere außen gehalten werden, aber dieses für bestimmte Tierarten durchaus zulässig ist.
Was machen wir mit Ihrer Tierschutz-Meldung?
Eingehende Meldungen werden von uns zunächst geprüft, ob sich Anhaltspunkte ergeben, die eine weitere Handlungsweise erfordert. Liegt der Verdacht nahe, dass Tieren Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefügt wird, weil die gesetzlichen Mindestanforderungen des Tierschutzes nicht gegeben sind, würden wir dieses zur Anzeige bringen und in Kooperation mit den zuständigen Behörden weiterverfolgen.
Damit wir aber zielgerichtet handeln, den Tieren helfen und den Verdacht eines Gesetzesverstoßes zur weiteren Ermittlung aufbereitet an die verantwortliche Behörde weiterleiten können, bitten wir Sie um die untenstehenden Angaben.
Bei der Beschreibung des Geschehen bzw. des zu meldenden Verstoßes ist es wichtig, dass Sie sachlich und losgelöst von eigenen Interpretationen und Emotionen Ihre Meldung detailliert verfassen (auch wenn es manchmal schwerfällt). Namen, Datum, Zeit, Orte, etc. sind erforderliche Angaben, ohne die ein Fall nicht weiterverfolgt werden kann. Wichtig ist auch zu wissen ob, wann und welche Behörde (n), z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Veterinäramt, Naturschutzbehörde, etc., oder ggf. tangierende Personen (Tierschutzverein, Jäger, etc.) zu dem Vorgang bereits informiert wurden.
Eine Publizierung, etwa in den sozialen Medien, oft sogar noch mit den Kontaktdaten des / der Beschuldigten, ist kontraproduktiv und sollte auf jedem Fall unterbleiben. Damit schadet sich der Melder meist nur selbst. Die Gesetzgebung der DSGVO ist zu beachten, Daten vor allem persönliche Daten sollten Sie nicht leichtfertig an Dritte weitergeben. Wir sichern Diskretion zu und geben nur erforderliche Informationen an die zuständigen Behörden weiter