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Fall „Jette“ zeigt Handlungsbedarf

Pressemeldung vom 11.06.2026

Deutscher Tierschutzbund fordert: Tierquälerei konsequent ahnden

Der Fall des grausam gequälten und strangulierten Hundes „Jette“, der derzeit bundesweit für Entsetzen sorgt, macht aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes deutlich, dass Tierquälerei in Deutschland konsequenter verfolgt und bestraft werden muss.

„Das grausame Schicksal von Jette hat uns sehr betroffen gemacht. Der öffentliche Aufschrei und das große Entsetzen in diesem Fall zeigen, dass die Gesellschaft Tierquälerei nicht als Kavaliersdelikt betrachtet“, sagt Katharina Schneider, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, und fordert: „Tierschutzverstöße müssen konsequent verfolgt und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.“

Strafmaß konsequent ausschöpfen

Zwar sieht das Tierschutzgesetz für vorsätzliche Tierquälerei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. In der Praxis wird das Strafmaß jedoch nur selten ausgeschöpft. Häufig werden Verfahren eingestellt oder Verstöße lediglich mit Geldbußen geahndet. Verurteilungen mit einer spürbaren Abschreckungswirkung bleiben die Ausnahme.

Tierhalteverbote wirksam kontrollieren

Wer Tierquälerei oder erhebliche Missstände in der Tierhaltung beobachtet, dem empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, die Vorkommnisse zu dokumentieren und den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Um bei Verdachtsfällen konsequent und schnell eingreifen zu können, müsse für eine bessere personelle Ausstattung der Behörden gesorgt werden, so die Forderung des Verbands. Gleichzeitig müssten ausgesprochene Tierhalteverbote in einer für Amtstierärzte und Polizei bundesweit zugänglichen Datenbank dokumentiert werden. Nur so könne verhindert werden, dass sich Täter, die in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, erneut Tiere anschaffen.

Quelle: Dt. Tierschutzbund

Bildmaterial

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt.  (Symbolbild)  Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. (Symbolbild) Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
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