Pressemeldungen

Erneut illegaler Tiertransport aufgegriffen, Geflügel und Exoten sichergestellt

Pressemeldung vom 16.09.2022

Am 15.09.2022 gegen Mitternacht wurde im Zuge einer Großkontrolle auf einem Rastplatz an der A6 in der Nähe von Schwandorf ein tschechischer PKW Kombi kontrolliert.

Im Fahrzeug befanden sich ca. 40 Gänse und Enten verschiedener Rassen, zwei schwarze Schwäne und sechs Stelzenläufer. Außerdem wurden zwei Rote Nasenbären vorgefunden.

Der Fahrer, ein behördlich bereits mehrfach aufgefallener tschechischer Tierarzt, machte widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Tiere und zum Zweck der Verbringung.

Die Transportboxen waren aufgrund ihrer Größe für den Transport der Tiere ungeeignet, außerdem war der Besatz zu hoch, wodurch die Tiere auch Verletzungen im Gefieder aufweisen.

Nasenbären, auch Rüsselbären genannt, sind vorwiegend in Mittel- und Südamerika vorkommende Kleinbären. Der Rote Nasenbär wird in Europa als invasive Art eingestuft, die nicht privat gehalten und mit denen weder gehandelt noch gezüchtet werden darf. Somit handelt es sich bei diesem Transport auch um einen massiven Verstoß gegen geltendes EU-Recht.

Andreas Brucker vom Präsidium des Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V., war noch in der Nacht vor Ort und unterstützte das zuständige Veterinäramt bei der Organisation von Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere. Die Nasenbären wurden durch die Behörden eingezogen, die Vögel sichergestellt und alle Tiere zur weiteren Betreuung an sach- und fachkundige Einrichtungen übergeben.

„Auch wenn die Tiere vielleicht nur auf Durchreise in Deutschland waren, sind wir froh, dass dieser Transport gestoppt wurde. Jegliche tierschutzwidrigen Transporte und der illegale Handel mit Exoten sind generell abzulehnen. Schmerzen, Leiden und Schäden werden bereits durch die schlechten Transportbedingungen hervorgerufen und auch die Zukunft der Tiere ist ungewiss,“ betont Ilona Wojahn, Präsidentin des Bayerischen Landesverbandes. Solche Verstöße müssen konsequent und empfindlich geahndet werden. Es darf auch nicht sein, dass Händler und Transporteure, die gegen die Gesetze verstoßen, die Tiere zurückbekommen.

Quelle: Landesverband Bayern

Bildmaterial

Foto (C) Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Bayern
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