Pressemeldung vom 22.05.2025
Der Deutsche Tierschutzbund fordert, die Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder anzustoßen, um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Damit unterstützt der Verband den Antrag "Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt" der Fraktion Die Linke, über den der Bundestag am Freitag, 23. Mai in erster Lesung berät.
„Ein Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz, an dem die SPD in der letzten Legislatur schon als Regierungspartei beteiligt war, liegt quasi fertig in der Schublade. Es wäre nur eine kleine Hürde für Union und SPD, die Novellierung nun wieder aufzugreifen und zu vollenden. Der Entwurf vereint einige wichtige Tierschutzaspekte, die essenziell sind, um dem Staatsziel Tierschutz im deutschen Grundgesetz endlich gerechter zu werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Obwohl der Tierschutz seit über 20 Jahren als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert ist, regelt das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form eher den Nutzen der Tiere und gewährt zu viele Ausnahmen, wo es Tiere eigentlich konsequent schützen sollte. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher unter anderem eine Konkretisierung und Erweiterung des Verbotes der Qualzucht bei Tieren, ein konsequentes Verbot der Anbindehaltung von Rindern und ein ausnahmsloses Verbot von Amputationen – auch für Tiere in der Landwirtschaft und jagdlich geführte Hunde. Um dem Problem der Millionen Straßenkatzen im Land Herr zu werden und Tierheime zu entlasten, muss eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gesetzlich verankert werden. Gleiches gilt für eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Auch der Handel mit Tieren jeglicher Art muss umfassender reguliert und entsprechend eingedämmt werden, um Tierleid etwa auf Tierbörsen oder durch den unkontrollierten Onlinehandel mit lebenden Tieren zu verhindern.
Quelle: Dt. Tierschutzbund
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