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Bayern: Tierschutzbund kritisiert Genehmigung für Wolfabschuss

Pressemeldung vom 18.01.2022

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Bayern üben scharfe Kritik an der Regierung von Oberbayern, die aufgrund einer angeblichen „Gefährdungslage“ den Abschuss eines Wolfs in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land genehmigt hat. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist die Begründung für die geplante „Entnahme“ des Tieres völlig unzureichend. Der Verband prüft mögliche rechtliche Schritte.

„Obwohl Wölfe streng geschützt sind, dürfen sie in Ausnahmefällen geschossen werden. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist hier nicht der Fall. Weder hat dieser Wolf Menschen gefährdet noch gibt es Anzeichen dafür, dass er seine Scheu verloren hat. Auch das Reißen ungeschützter Schafe oder Ziegen kann nicht als Begründung herangezogen werden. Die vorgelegte Begründung der oberbayerischen Regierung bleibt in den entscheidenden Passagen viel zu vage und entbehrt damit jeder fachlichen Grundlage“, kritisiert James Brückner, Fachreferent für Natur- und Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Ilona Wojahn, Präsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern, ergänzt: „Die Entnahme dieses Tieres wäre aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht und damit nicht tolerierbar.“ Sollte es zu einem Abschuss kommen, zieht der Deutsche Tierschutzbund rechtliche Schritte in Erwägung.

Gerissene Nutztiere waren ungeschützt

Alle Nutztiere, die der Wolf nachweislich Mitte Dezember 2021 gerissen hatte, waren nicht wirksam vor Übergriffen geschützt. Trotz Wolfsanwesenheit seit Mitte des letzten Jahres haben die wenigsten Tierhalter in der Region von einer Förderung für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch gemacht. Laut dem Deutschen Tierschutzbund müsse es darum gehen, sowohl die Wölfe als auch die Nutz- und Weidetiere bestmöglich zu schützen. Mögliche Maßnahmen für den Herdenschutz sind zum Beispiel Zäune in ausreichender Höhe mit Elektrolitzen „Obwohl es im Herbst bereits Übergriffe eines anderen Wolfs gab, wurde das Risiko von Rissen hier offenbar fahrlässig in Kauf genommen“, meint Brückner. Es sei nicht akzeptabel, ein streng geschütztes Tier zu schießen, wenn dieses Ziegen und Schafe, die ihm quasi auf dem Silbertablett serviert werden, nicht verschmähe. Zudem seien seit den letzten Rissereignissen bereits mehrere Wochen vergangen, eine Dringlichkeit bestehe also nicht.

Gefährdung für Menschen fraglich

Mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss will die oberbayerische Regierung auch einer angeblichen Gefährdung von Menschen vorbeugen. Der Wolf hatte sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern oder Ortschaften aufgehalten. Er verhielt sich jedoch kein einziges Mal aggressiv. Bei der offenbar einzigen direkten Begegnung mit einem Menschen flüchtete er. Sowohl der Bayerische Aktionsplan Wolf als auch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sehen darin entsprechend keine grundsätzliche Gefährdung, sondern empfehlen, ein solches Verhalten zu beobachten. Auch deshalb ist die erteilte Abschussgenehmigung zu hinterfragen.

Quelle: Dt. Tierschutzbund

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