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Appell an Landestierschutzminister: Ausnahmevorschrift für Diensthunde verhindern!

Pressemeldung vom 16.12.2021

Anlässlich der Bundesratssitzung am Freitag appellieren der Deutsche Tierschutzbund und seine 16 Landesverbände an die Tierschutzminister, einem kurzfristig durch das Land Niedersachsen eingebrachten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Der Entwurf sieht vor, Diensthunde durch eine Ausnahmevorschrift mit Strafreizen und Hilfsmitteln wie Stachelhalsbändern ausbilden zu dürfen. Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung ist es ab Januar verboten, Stachelhalsbänder und andere für Hunde schmerzhafte Mittel einzusetzen. Aus Sicht der Tierschützer würde mit einer Ausnahme für Diensthunde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

„Der Gesetzentwurf zeigt, worauf es immer wieder Hinweise gegeben hat: dass Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr bislang nicht nach tierschutzgerechten Methoden im Sinne des Tierschutzgesetzes ausgebildet werden - und es auch weiterhin nicht sollen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Da der Antrag unter besonderer Dringlichkeit eingebracht wurde, ist eine fachliche Ausschussberatung übersprungen worden. Die Art des Verfahrens ist ein Skandal und ein Überfall auf das Tierschutzgesetz. Hier sollen im Eilverfahren Tierschutz ausgebremst und Diensthunde zu Hunden zweiter Klasse gemacht werden.“

In dem Gesetzesantrag aus Niedersachsen werden Strafreize fälschlicherweise von vornherein als Mittel, die keine „erheblichen“ Schmerzen, Leiden und Schäden hervorrufen, eingestuft. Hunde, die im Dienste des Staates zum Einsatz kommen, sind aber darauf gezüchtet und trainiert, besonders „triebstark“ zu agieren, d.h. nach vorne zu gehen und sich festzubeißen. Strafreize und Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder werden in der Hundeausbildung eingesetzt, um solche Hunde - denen nicht ausreichend Abbruchsignale konditioniert wurden und die nach Aussage des Antrags nicht durch andere Methoden kontrolliert werden können - in ihrem Verhalten zu unterbrechen. Somit kann es sich bei den Strafreizen, die eingesetzt werden sollen, schon per se nicht um möglichst „schonende Reize“ handeln, wie im Antrag beschrieben.

Ein weiteres wesentliches Problem ist die fehlende Kontrolle der Ausbildenden von Diensthunden. Da es nicht möglich ist, Anwender von Strafreizen und tierschutzwidrigen Hilfsmitteln einer ständigen und objektiven Überprüfung zu unterziehen, ist ein Missbrauch bei der Anwendung solcher Methoden selbst bei dem Vorliegen eines Sachkundenachweises nicht auszuschließen. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder von tierschutzwidrigen Methoden in der Diensthundeausbildung berichtet.

Quelle: Dt. Tierschutzbund

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Der ursprünglich hochladende Benutzer war Elf in der Wikipedia auf Englisch - Eigenes Werk. taken by Elf | Talk 17:36, 16 Dec 2004 (UTC), CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2221720
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