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Umweltbundesamt setzt Gams auf die Vorwarnstufe der Roten Liste

Veröffentlicht am 15.10.2020 Wildtiere

Zusammen mit anderen Verbänden (z.B. Deutsche Wildtierstiftung, Wildes Bayern) kämpfen wir seit Jahren für unser Gamswild, das Charakterwild unserer Alpen.

Nun hat das Bundesumweltamt die Gams auf die Vorwarnstufe der Roten Liste gesetzt und folgte damit der Argumentation, die wir bereits 2019 in unserer Beschwerde an die EU-Kommisson ausführlich in einem 50 Seiten starken Projektbericht der Wildbiologin

Dr. Christine Miller, dargelegt hatten. Wir haben nachgewiesen, dass das aktuelle Management des Gamswildes gegen das Verschlechterungsverbot der FFH-RL verstößt und dass der Freistaat Bayern verpflichtet wäre, verbessernde statt verschlechternde Maßnahmen zu ergreifen.

Die Alpengams ist europaweit geschützt und im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführt. Sie darf nur jagdlich „genutzt“ werden soweit ihr günstiger Erhaltungszustand dabei nicht gefährdet wird.

Tatsache ist, dass die Gamsbestände in Bayern zurückgegangen sind, Abschusszahlen ohne Kenntnis der tatsächlich lebenden Population, deren Zugang und natürlichen Abgangs festgelegt, Alters- und Sozialstrukturen zerstört und ständig Schonzeiten aufgehoben werden. Ein Großteil des bayerischen Gamslebensraumes leigt in den sogenannten Sanierungsgebieten oder -flächen mit dauerhaft hohem Jagddruck.  Auch werden der Gams keine ganzjährigen, geeigneten und ausreichenden Rückzugsräume zugestanden.

Dass das Bundesumweltamt die Gams nun auf die Vorwarnstufe der Roten Liste gesetzt hat zeigt, wie  richtig und wichtig es ist, dass wir Tierschützer mit anderen Verbänden zum Wohle der Wildtiere zusammenarbeiten.

Gamsbock
Gamsbock 
Gamsgeiss mit 2 Kitzen
Gamsgeiss mit 2 Kitzen 
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