Schon wieder wurden zwei illegale Transporte gestoppt, gleichzeitig.
Auf einem Transport war ein Malteserwelpe, ca 12 Wochen alt ohne Impfung und ohne ohne Papiere. Er wurde bei Bad Reichenhall aus dem Verkehr gezogen. Der Malteser stammt aus Serbien.
Auf dem anderen Transport bei Freilassing waren vier Katzenwelpen, die illegal aus der Ukraine eingeführt wurden. Auch hier fehlenten Papiere und und Katzen wurden zu früh eingeführt.
Die Tiere kamen in Mitgliedstierheime des Deutschen Tierschutzbundes.
Heute Nacht gegen 3 Uhr wurde uns wieder ein illegaler Transport beim Grenzübergang Waidhaus gemeldet. Es handelt sich um zwei Katzenwelpen, Scottish Fold, ca. 6-8 Wochen alt, Sie kommen aus der Ukraine und waren für den Verkauf in Portugal bestellt. Dei Papiere sind komplett gefälscht, nach den Impfpässen sollen sie rund 7 Monate alt sein.
Die Katzen wurden in einem Mitlgiedstierheim untergebracht.
Kurz vorm Jahreswechsel war die Unterstützung von Tierschützern in Sulzbach-Rosenberg gefragt. Die Polizei beschlagnahmte dort nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Veterinäramt in einem Anwesen 32 Tiere aus nicht artgerechter Haltung.
Nachdem der Tierschutzverein Amberg bereits versucht hatte, gegen die aus dem Ruder gelaufene Tierhaltung vorzugehen, war eine erneute Anzeige bei der Polizei nunmehr Anlass, sofort tätig zu werden und die Tierhaltung zu kontrollieren.
Was Beamte und Tierschützer vorfanden war grausig. Fünf Papageien, darunter zwei hühnergroße Gelbbrust-Aras und drei abgemagerte und kranke Nacktaugen-Kakadus wurden in winzigen Käfigen vorgefunden. Die Kakadus wiesen Verletzungen auf und waren zum Teil stark gerupft – eine Verhaltensstörung. In einem weiteren, sehr kleinen Käfig befand sich ein Prevost-Schönhörnchen, in einem weiteren ein Gleitbeutler. Keinem der Tiere stand auch nur im Ansatz ausreichend Platz zur Verfügung, die Tiere hatten kein Trinkwasser und waren augenscheinlich vernachlässigt.
Auch 11 Hunde, darunter 3 Welpen sowie 7 Katzen und eine Ratte wurden beschlagnahmt.
In einem winzigen ehemaligen Aquarium befanden sich eine stark abgemagerte Bartagame mit schwerem Gelenksschaden, sowie ein Gecko. Nichts von dem, was solche Tiere zum Leben und für ihr Wohlbefinden benötigen, war vorhanden. Am Ende wurden in einem stark verschmutzten Behälter vier Wasserschildkröten gefunden. Auch diese Tiere hatten annähernd keine Bewegungsmöglichkeit, geschweige denn das Notwendigste zum Leben.
In enger Kooperation des Tierheimes Amberg und seiner engagierten und tatkräftigen Vorsitzenden mit dem Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbundes konnten alle Tiere, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und befreit werden konnten, artbestimmt, die Haltung - basierend auf rechtlichen Vorgaben - beurteilt und am Ende gut in Tierheimen untergebracht werden. Hier hat sich das verlässliche Netzwerk des Bayerischen Landesverbandes hervorragend bewährt, da kaum ein Tierheim alleine imstande ist, all diese so unterschiedlichen Tiere zu beherbergen.
Der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern begrüßt, dass gegen die Halterin ein Strafverfahren eingeleitet wurde und erwägt ebenfalls, Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Artenschutzgesetz zu stellen.
Der ausdrückliche Dank gilt den Polizeibeamten und dem Staatsanwalt für ihr schnelles Handeln.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern begrüßen die Entscheidung des Veterinäramts Landshut, keine Transportgenehmigungen für Rinder in Drittstaaten auszustellen. Medienberichten zufolge hatte eine Amtstierärztin den Export einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verhindert; der Landshuter Landrat Peter Dreyer hatte in der Folge angekündigt, dass seine Veterinäre alle derartigen Transporte bis auf weiteres verhindern werden.
„Das konsequente Vorgehen der Veterinärin in Landshut ist extrem mutig und vorbildlich. Kein Tier, und schon gar kein trächtiges, sollte eine fünftausend Kilometer weite Fahrt antreten müssen, wo bekannt ist, dass die Tiere jenseits der EU-Außengrenzen oft zu extremsten Bedingungen transportiert und geschlachtet werden. Und kein Amtsveterinär, der nicht sicherstellen kann, dass die Tierschutzvorschriften bis zum Zielort eingehalten werden, sollte solche Transporte genehmigen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Nicole Brühl, Vorsitzende des Landesverbands Bayern ergänzt: „Die Entscheidung der Veterinärin ist ein wichtiges Signal und sollte Amtstierärzte in ganz Deutschland ermutigen, Genehmigungen für Lebendtierexporte in Drittländer zu verweigern. Wir hoffen, dass sich viele Veterinärämter und Landkreise ein Vorbild an Landshut nehmen.“
Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern
Bildunterschrift: Verdeckt gedrehte Bilder dokumentieren die extremen Qualen, die Rinder